Ja. Das ordentliche Pensionierungsalter liegt derzeit bei 65 Jahren für Männer und bei 64 Jahren für Frauen. Wer darüber hinaus arbeitet, kann neuerdings weiter in die Säule 3a einzahlen und den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben: Frauen somit bis zum 69. Altersjahr, Männer bis zum 70.

Wer einer Pensionskasse angehört, darf zurzeit maximal 6365 Franken pro Jahr steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen. Personen, die keiner Pensionskasse angehören, dürfen bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens einzahlen, maximal aber nur 31 824 Franken pro Jahr.

Aber: Diese Regelung gilt erst seit Anfang 2008. Personen, die das ordentliche Rentenalter schon im Jahre 2007 oder früher erreicht haben und immer noch arbeiten, können nicht profitieren. Ein nachträglicher Aufschub des Säule-3a-Kapitals ist für sie sowieso nicht möglich, denn sie mussten ihr Sparkapitel schon 2007 (oder früher) beziehen.

Diese Personen können aber – falls sie weiterhin arbeiten – ein neues 3a-Konto eröffnen und darauf einzahlen.