Ein Augenschein an Kreuzungen in der Schweiz zeigt: Kaum ein Fahrer schaltet den Motor aus, selbst wenn er lange vor dem Rotlicht wartet. Dabei sagt das Gesetz klipp und klar: Das «unnötige Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Fahrzeugs» ist verboten und zieht eine Busse von 60 Franken nach sich.



Zudem gilt heute genauso wie in den 80er-Jahren, als das Motorabstellen mit grossem Aufwand propagiert und auch von vielen befolgt wurde: Unnötiger Treibstoffverbrauch hat unn...