Wer den Job verliert oder eine berufliche Pause einlegt, muss sein Pensionskassenkapital parkieren - auf einer so genannten Freizügigkeitsstiftung. Sobald diese Person wieder eine Stelle antritt, muss sie ihr Altersgeld in die neue Pensionskasse transferieren lassen.



Auch Peter Gysin aus Pfäffikon ZH musste sein Pensionskassengeld zwischenlagern. Im April 2003 überwies er rund 89000 Franken auf das Konto der Freizügigkeitsstiftung Pro in Schwyz.



Nur zwei Monate ...