Spesen sind top, Zinsen ein Flop
Ein simpler Geldtransfer kostet bei der Freizügigkeitsstiftung Pro 1100 Franken. Beivielen Banken wäre das gratis.
Inhalt
K-Tipp 9/2004
05.05.2004
Ernst Meierhofer - emeierhofer@ktipp.ch
Wer den Job verliert oder eine berufliche Pause einlegt, muss sein Pensionskassenkapital parkieren - auf einer so genannten Freizügigkeitsstiftung. Sobald diese Person wieder eine Stelle antritt, muss sie ihr Altersgeld in die neue Pensionskasse transferieren lassen.
Auch Peter Gysin aus Pfäffikon ZH musste sein Pensionskassengeld zwischenlagern. Im April 2003 überwies er rund 89000 Franken auf das Konto der Freizügigkeitsstiftung Pro in Schwyz.
Nur zwei Monate ...
Wer den Job verliert oder eine berufliche Pause einlegt, muss sein Pensionskassenkapital parkieren - auf einer so genannten Freizügigkeitsstiftung. Sobald diese Person wieder eine Stelle antritt, muss sie ihr Altersgeld in die neue Pensionskasse transferieren lassen.
Auch Peter Gysin aus Pfäffikon ZH musste sein Pensionskassengeld zwischenlagern. Im April 2003 überwies er rund 89000 Franken auf das Konto der Freizügigkeitsstiftung Pro in Schwyz.
Nur zwei Monate später zog er es wieder ab - denn in der Zwischenzeit hatte die AHV seinen Status als Selbständigerwerbender anerkannt; er konnte also das Geld für den Aufbau seines Geschäfts einsetzen.
Die Verzinsung wurde vergessen
Das hat ihn happige 1100 Franken Spesen gekostet; dies ergibt sich aus dem heute gültigen Reglement.
Nur: Gemäss dem Kostenreglement, das Gysin damals erhielt, wären nur 200 Franken fällig geworden. Zudem vergass die Stiftung, ihm das Geld für die zwei Monate zu verzinsen.
Der Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli ist Stiftungsratspräsident der Freizügigkeitsstiftung Pro. Er sagt zum Vorgang:
- Gysin habe nur den «Entwurf» eines Reglements erhalten, das nie in Kraft gesetzt wurde. Er erhält die Differenz von 900 Franken «unpräjudizierlich» zurück.
- Die vergessene Verzinsung sei ein Fehler, das werde korrigiert - zu einem Zins notabene von mickrigen 0,5 Prozent (siehe Tabelle).
Die hohen Spesen verlange diese Stiftung, weil sie bei Steueroptimierern kräftig zulangen will.
Konkret: Wer auswandert und sich Pensionskassengeld ins Ausland auszahlen lässt, muss dafür nur die vergleichsweise meist tiefere Quellensteuer zahlen. Die ist erst noch von Kanton zu Kanton verschieden - und im Kanton Schwyz am tiefsten.
Man sei also auf «grössere Fälle mit Transaktionen ins Ausland ausgerichtet», schreibt Wehrli. An «kleineren» Fällen mit blossem Inlandverkehr hingegen - wie beispielsweise Gysin einer ist - sei seine Stiftung «nur bedingt interessiert». Das werde solchen Kunden jeweils vorher mitgeteilt.
Die Tabelle zeigt, dass Gysin bei keinem anderen der grossen Anbieter für den gleichen Vorgang so viel gezahlt hätte. Dafür hätte er überall mehr Zins erhalten.