Heinz Spörri (Name geändert) aus Näfels GL erlitt im August einen Schlaganfall. Danach verbrachte er mehr als zwei Monate in der Reha-Klinik in Valens SG. Anfang Jahr erhielt er von der Glarner Krankenversicherung die Abrechnung. Die Krankenkasse verlangte für alle 70 Tage in der Klinik den Spitalbeitrag von 15 Franken – total 1050 Franken. Dieser Spitalbeitrag ist in der Verordnung des Bundesrats zum Krankenversicherungsgesetz geregelt. Hintergrund: Versicherte sparen während eines Klinikaufenthalts die Verpflegungskosten zu Hause ein. Deshalb sollen sie sich zusätzlich an den Essenskosten im Spital beteiligen.
Nur: Spörri verbrachte die Wochenenden stets zu Hause: «Meine Partnerin holte mich jeweils am Samstag vor dem Frühstück ab und brachte mich am Sonntag nach dem Abendessen zurück.» Solche Urlaubstage sind bei Reha-Aufenthalten üblich.
Für Ueli Kieser, Professor an der Uni St. Gallen, ist klar: Wenn ein Patient die Mahlzeiten nicht in der Klinik einnimmt, sollte er auch nicht dafür zahlen müssen.
Anders lautet die Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit. Laut Sprecher Grégoire Gogniat rät das Bundesamt den Krankenkassen, den Mahlzeiten-Beitrag während des Aufenthalts in der Klinik für alle Kalendertage zu erheben – obwohl die Patienten dann auch für nicht konsumiertes Essen zahlen müssen.
Die Kassen folgen dieser Empfehlung und fordern die Beiträge bei den Versicherten ein. Das zeigt eine Umfrage des K-Tipp bei den zehn grössten Krankenkassen: Sie verlangen den Spitalbeitrag auch am ersten und letzten Tag eines Urlaubs. Wer also am Samstagmorgen die Klinik verlässt und am Sonntagabend zurückkehrt, zahlt trotzdem fürs Essen.
Bei Urlaubstagen soll der Beitrag entfallen
Offenbar sieht nun aber auch das Bundesamt ein, dass die Regelung stossend ist. Laut Sprecher Gogniat überarbeitet der Bundesrat zurzeit die Verordnung. Gemäss Entwurf soll der Spitalbeitrag «für Urlaubstage mit einer Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden» künftig nicht mehr anfallen. Es ist offen, wann die Änderung in Kraft tritt.
Auf Nachfrage des K-Tipp erstattete die Klinik Valens Spörri den Spitalbeitrag für die insgesamt neun Wochenenden in der Höhe von 270 Franken «aus Kulanz» zurück. Denn sie hatte von der Krankenkasse den vollen Tarif für die Urlaubstage erhalten, konnte die Mahlzeiten an diesen Tagen jedoch einsparen.
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