Wer zahlt den Transport, wenn ein Spitalpatient aus medizinischen Gründen in ein anderes Spital verlegt werden muss? Bei Grundversicherten auf der allgemeinen Abteilung ist die Antwort klar: Die Kosten für die Ambulanz sind in der Tagespauschale des Spitals enthalten. Was aber gilt bei Halbprivat- und Privatpatienten? Hier dürfen die Spitäler solche Verlegungskosten dem Patienten beziehungsweise seiner Krankenkasse separat in Rechnung stellen. Dies hat das Bundesgericht entschieden.    

Bundesgericht, Urteil 9C_725/2008 vom 9. 11. 2009