Sprachaufenthalte im Ausland sind bei jungen Leuten beliebt. Auch zwei KV-Angestellte erfüllten sich diesen Traum. Die beiden Frauen buchten bei der internationalen Sprachschule Education First (EF) vier Wochen Sprachferien in Miami Beach (USA). Für Schule und Unterkunft zahlten sie je weit über 3000 Franken.
Bei der Ankunft folgte der Schock: «Das Zimmer war total verdreckt und verschimmelt, es hatte Käfer am Boden», berichteten sie in der TV-Sendung «Kassensturz». Die Frauen zogen deshalb in ein Hotel um. Vier Tage später erhielten sie von EF eine neue Unterkunft zugeteilt. Doch diese war ebenfalls verschmutzt und verschimmelt. Als auch das dritte angebotene Zimmer dreckig war, brachen sie ihren Aufenthalt ab und reisten zurück in die Schweiz.
EF schrieb dem «Kassensturz», das erste Zimmer habe den eigenen Standards nicht entsprochen. Deshalb habe man den Frauen eine Alternative angeboten. Gemäss Vertragsbedingungen sei das Unternehmen nicht verpflichtet, eine Rückvergütung zu gewähren. «Aus Kulanz haben wir aber 500 Franken gutgeschrieben.»
Eine 19-jährige Schülerin erlebte in den Sprachferien mit EF Ähnliches. Sie hatte für ihren 13-wöchigen Aufenthalt in New York über 10 000 Franken bezahlt. In ihrer Unterkunft funktionierte die Heizung nicht, die Wände waren kaum isoliert. Ein Minibad musste sie mit sieben weiteren Bewohnern teilen. Ein Zimmerwechsel brachte keine wesentliche Verbesserung. Nach der Hälfte der Zeit brach die Schülerin ihren Aufenthalt ab. EF wollte sie schliesslich mit 1500 Franken entschädigen – ebenfalls «aus Kulanz»: Laut Kleingedrucktem gebe es keine Rückerstattung, wenn der Aufenthalt nach mehr als der Hälfte der Zeit abgebrochen wird.
Für K-Tipp-Rechtsberater Michael Krampf ist klar: Die KV-Angestellten und die Schülerin müssen sich damit nicht abspeisen lassen. Er hält die Entschädigung in beiden Fällen für zu niedrig. Grundsätzlich gelte: «Kann der Veranstalter keine bewohnbare Unterkunft bieten, hat man das Recht, den Aufenthalt abzubrechen.» Die Sprachschule müsse dann die Kosten für Übernachtung und nicht besuchte Unterrichtsstunden zurückerstatten.
Sprachaufenthalt im Ausland: Das sollten Sie vorher abklären
Schule: Wählen Sie wenn möglich eine Schule mit kleinen Klassen (höchstens 10 bis 12 Personen). Das erhöht die Chance auf individuelle Betreuung und Lernerfolg.
Lernziel: Überlegen Sie sich, wie viele Stunden täglich Sie für Schule und Aufgaben einsetzen und ob Sie ein Diplom erwerben wollen.
Transparenz: Einige Sprachreise-veranstalter legen die Namen der Schulen, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht offen. Bestehen Sie trotzdem auf den Namen – und verzichten Sie sonst auf eine Buchung.
Offerte: Verlangen Sie eine Offerte, in der die Leistungen genau ausgewiesen sind. Informieren Sie sich auch über die Kosten einer Reiseversicherung. Vergleichen Sie die Angebote.
Infos: Verlassen Sie sich nicht nur auf die Angaben im Katalog eines Veranstalters. In Internetforen finden sich Erlebnisberichte und Infos zu Gastfamilien. Befragen Sie auch direkt ehemalige Sprachschüler.
Visum: Klären Sie ab, ob ein Visum nötig ist.
Flug und Unterkunft: Oft lohnt es sich, den Flug selber zu buchen. Gastfamilien, die Zimmer günstig vermieten, findet man im Internet.
Bei Mängeln: Reklamieren Sie schriftlich mit Belegen, falls die Leistung nicht dem Vertrag entspricht.