Die Zürcher Justiz hatte einen Sprengmeister wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu 45 Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Doch nach Ansicht des Bundesgerichts ist der Sprengmeister unschuldig.



Anlass des Rechtsstreits war die Sprengung von zwei Altbauten in Horgen ZH, bei der ein Steinbrocken einen Schaulustigen schwer und zwei weitere Personen leicht verletzt hatte.



Vor Gericht brachte der Mann vor, der Unfall sei nur deswegen passiert, weil ein Mitar...