Ein Bauingenieur sprang in eine 80 Zentimeter tiefe Grube. Weil er sich dazu mit den Händen abstützen wollte, nahm er den Kugelschreiber, den er später benutzen wollte, in den Mund. Bei der harten Landung in der Grube biss er auf den Kugelschreiber, worauf ein Zahn gespalten wurde. Dies war kein Unfall, sagt das Bundesgericht. Beim Vorfall sei nichts Ungewöhnliches passiert, es handle sich vielmehr um einen «alltäglichen Vorgang». Was zur Folge hat, dass die Unfallversicherung nicht einspringen muss. Der Mann muss also den Zahnarzt selber zahlen.    

Bundesgericht, Urteil 8C_718/2009 vom 30. 11. 2009