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An Silvester 2017 gerieten zwei Frauen gegen 22 Uhr auf dem Schlittelweg einer Obwaldner Sportbahn mit ihrem Schlitten auf die Skipiste und stürzten. Beide Frauen wurden verletzt, eine von ihnen ist seither invalid. Die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen die Verantwortlichen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, stellte es aber ein: Die Bahn habe den Schlittelweg nicht sichern müssen, weil er gemäss Infotafel ab 17 Uhr geschlossen war. Die Frauen wehrten sich vergeblich beim Obergericht Obwalden. Das Bundesgericht gab ihnen aber recht: Die Verantwortung der Bahn sei zu prüfen. Sie habe Kunden auch abends Schlitten vermietet und mit der Seilbahn zum Schlittelweg gebracht.
Bundesgericht, Urteil 6B_1209/2020 vom 26.10.2021
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