Ein starker Windstoss zerstörte eine Sonnen­store. Doch die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich muss den Schaden nicht übernehmen. Grund: Die kantonalen Versicherer verlangen, dass der Sturmwind eine bestimmte Stärke hat – mindestens 63 km/h im Zehn-Minuten-Mittel oder mehrere Böenspitzen von mindestens 100 km/h.
Das war hier nicht der Fall. Die Versicherung zahlt zwar auch, wenn der Wind in der Umgebung mehrere Häuser ganz oder teilweise abdeckt oder gesunde Bäume erheblich schädigt. Doch auch ein solches «Kollektivschadensbild» gab es im konkreten Fall nicht. 

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,
Urteil VB.2010.00259 vom 25. 1. 2011