Ein starker Windstoss zerstörte eine Markise; der Schaden betrug insgesamt 22 800 Franken. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich muss den Schaden nicht übernehmen.

Der Grund: Damit ein versicherter Sturmschaden vorliegt, verlangen die Versicherer zum einen, dass der Sturmwind eine bestimmte Stärke hatte. Einige setzen die Grenze bei 75 km/h, andere verlangen Windgeschwindigkeiten von mindestens 63 km/h im Zehn-Minuten-Mittel oder mehrere Böenspitzen von mindestens 100 km/h.

Liegen keine genauen Messdaten vor (wie im vorliegenden Fall), zahlt die Versicherung auch dann, wenn der Wind in der Umgebung mehrere Häuser ganz oder teilweise abgedeckt oder gesunde Bäume erheblich geschädigt hat. Doch auch ein solches «Kollektivschadenbild» war hier nicht vorhanden.

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Urteil VB.2008.00099 vom 17. 9. 2008