Wer mit «Statt»-Preisen wirbt, muss das betreffende Produkt vorgängig zu einem höheren Preis angeboten haben – und zwar doppelt so lange, wie der Aktionspreis gilt. So lautet die Vorschrift. Auch ein Vergleich mit den Preisen der Konkurrenz ist erlaubt. Doch das Geschäft muss darauf hinweisen.

Die Internet-Shops Digitec.ch und Galaxus.ch sehen die gesetzlichen Vorgaben nicht so eng: So bot Galaxus Ende August die Glace­maschine Nemox Gelato Chef 2200 weiss für 289 statt 399 Franken an. Was nur im Katalog von Galaxus, nicht aber auf der Internetseite ersichtlich ist: Der höhere «Statt»-Preis bezieht sich auf Konkurrenzpreise. Anders gesagt, das Gerät hat bei Galaxus gar nie 399 Franken gekostet. Das bestätigte ­Sprecherin Stefanie Hynek dem K-Tipp.

Die Konsumenten sollten sich also von solchen Sonderangeboten nicht blenden lassen. Die Nemox-Maschine, zum Beispiel, gabs bei Venova.ch für 265 Franken, während das Galaxus-Angebot lief. Stefanie Hynek sagt, Digitec und Galaxus würden künftig auf der Internetseite darauf hinweisen, dass es sich um Konkurrenzpreise handle.

Tipp: Vergleichen Sie die Preise auf www.toppreise.ch.