Stipendien unter 500 Franken würden «aus verwaltungstechnischen Gründen» nicht ausbezahlt. In schönstem Beamtendeutsch teilte dies der Kanton Thurgau der Familie Munz in Basadingen mit.



Doch das akzeptierte Vater Erich Munz nicht. Immerhin hatten seine drei Kinder insgesamt 1200 Franken zugut. Deshalb rekurrierte er beim Kanton.



Und siehe da: Die Verantwortlichen stellten fest, dass sie gar keine Rechtsgrundlage hatten, das Geld zu behalten. Familie Munz erhiel...