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Es geht um wenig Geld. Trotzdem ärgert sich K-Tipp-Leser Georges Walder (Name geändert) über das Zürcher Steueramt. Er hatte aus der direkten Bundessteuer noch ein Guthaben von 20 Rappen. Doch das Steueramt teilte ihm mit: «Da Ihr Guthaben unter Fr. 10.– liegt, werden wir aus Kostengründen keine Rückzahlung vornehmen.»
Das Steueramt schreibt dem K-Tipp, dass die Kosten einer Rückerstattung «bei Beträgen unter zehn Franken höher als der rückvergütete Betrag» seien. Nur: Eine Rückerstattung von Kleinstbeträgen verlangt ja niemand. Aber das Geld könnte ja auf der nächsten Rechnung gutgeschrieben werden. Daran arbeite man, heisst es beim Steueramt. Das sei aber «einfacher gesagt als getan».
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