Der heute 46-jährige M. F., Berner Steuerberater und Treuhänder, war schon in der K-Tipp-Ausgabe 1/2014 ein Thema. Er empfahl seiner Kundschaft eine Investition in seine eigene Firma ST Swiss Treuhand. Er versprach Interessenten für solche Darlehen hohe Zinsen zwischen 4 und 16 Prozent. Der K-Tipp riet damals von einem solchen Investment ab.
Jetzt zeigt sich, dass die Warnung berechtigt war. Denn F. blieb die versprochenen Zinsen in vielen Fällen schuldig. Und er zahlte auch Darlehen nicht zurück. 24 Geschädigte haben so zusammen rund 745 000 Franken verloren. F. hat das Geld teils verprasst und teils mit riskanten Börsengeschäften bei der Saxo-Bank in den Sand gesetzt.
Das Vertrauen der Opfer erschlichen
Das Berner Wirtschaftsstrafgericht hat ihn deshalb gemäss «Berner Zeitung» zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Dieses Strafmass berücksichtigt, dass M. F. schon früher betrogen hatte und dafür verurteilt worden war. Er hatte bei Versicherungsgesellschaften gefälschte Anträge eingereicht, die erste Prämienrate gezahlt und die Provision kassiert.
Das Urteil des Berner Wirtschaftsstrafgerichts ist noch nicht rechtskräftig. F. kann noch Berufung einlegen und das Urteil an die nächsthöhere Instanz weiterziehen.
Das Berner Wirtschaftsstrafgericht sah es als erwiesen an, dass sich F. das Vertrauen seiner Opfer erschlichen und sie arglistig getäuscht hat. Denn er habe genau gewusst, dass er das Geld nicht würde zurückzahlen können. Einer Frau knöpfte er so 150 000 Franken von Ihrem Ersparten ab. Unter anderem überredete er sie, Pensionskassen-Altersguthaben bei ihm anzulegen. Der Frau lagen auch Investitionsvorschläge von Postfinance vor. F. habe diese als unzureichend taxiert. Er könne das Geld besser anlegen.
F. ist übrigens kein Einzelfall. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichts, das soeben bekannt wurde (6B_910/2015). Auch hier wurde ein Berner wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt. Er hatte mehrere betagte Personen dazu gebracht, seiner Firma festverzinsliche Darlehen zu gewähren – obwohl er wusste, dass die Firma nicht in der Lage war, die Gelder zurückzuzahlen.
Besonders stossend: In den Gesprächen mit seinen Opfern hatte er den Anschein erweckt, diese Darlehen seien genauso sicher wie Kassenobligationen der Banken, aber rentabler. Damit habe er «eine gleichwertige Sicherheit dieser beiden Anlageformen suggeriert», heisst es im Urteil.
Vorsicht bei Finanzvermittlern
Anlegerinnen und Anleger sind immer wieder mit Treuhändern, Finanzberatern, Steuerberatern und sogenannten unabhängigen Vermittlern konfrontiert, die ihnen Geldanlagen empfehlen. Zum Teil wissen solche Personen gut Bescheid über die finanziellen Verhältnisse ihrer Kunden – und nutzen das aus.
Da ist Skepsis geboten. Gehen Sie nie vorschnell auf solche Investitionsvorschläge ein. Zeigen Sie sie immer einer Vertrauensperson, und fragen Sie eine unabhängige Beratungsstelle.
Dazu kommt: Vermittler von Finanzprodukten erhalten meist Verkaufsprovisionen von Banken, Versicherungen und anderen Finanzfirmen. Diese Provisionen gehen zulasten des Anlegers – und das schmälert seine Rendite.
Oft empfehlen Berater, das Altersgeld der Pensionskasse bei der Pensionierung als Kapital zu beziehen – und empfehlen sich selbst für die Verwaltung dieser Gelder. Da besteht immer das Risiko eines Geldverlusts!