Wer muss eine Steuererklärung ausfüllen?
Alle Einwohner in der Schweiz müssen ab dem 18. Altersjahr eine eigene Steuererklärung ausfüllen. Das gilt auch, wenn sie weder über Einkommen noch Vermögen verfügen.
Bis wann muss man die Steuererklärung einreichen?
In der Regel bis Ende März.In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Obwalden und Zug läuft die Frist bis Ende April.
Kann man eine Fristverlängerung verlangen?
Ja. Je nach Kanton müssen Steuerpflichtige das Gesuch um Fristverlängerung bis Mitte oder Ende März einreichen. Am einfachsten geht das per Internet.
Was passiert, wenn jemand keine Steuererklärung einreicht?
Der Steuerpflichtige wird zuerst gemahnt. Kantone wie etwa Aargau verlangen dafür eine Gebühr von 35 Franken. Wer danach immer noch keine Steuererklärung einreicht, wird von der Steuerbehörde eingeschätzt. Ausserdem kann man mit einer Busse von bis zu 1000 Franken belegt werden.
Was geschieht, wenn man Einkommen oder Vermögen verschweigt?
Die Steuerbehörde leitet ein Nachsteuer- und Steuerstrafverfahren ein, wenn sie von der Hinterziehung erfährt. Sie erhebt auf den hinterzogenen Betrag eine Nachsteuer und büsst den Steuerpflichtigen. Die Busse kann je nach Schwere der Hinterziehung bis zum Fünffachen der Nachsteuer betragen.
Wo findet man Informationen über die Abzugsmöglichkeiten beim Einkommen für die Steuererklärung?
Steuerpflichtige dürfen diverse Abzüge vornehmen, zum Beispiel Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz, Krankheitskosten oder die Kosten für die Betreuung der Kinder. Über die Abzugsmöglichkeiten bei der direkten Bundessteuer und bei den kantonalen Steuern informiert die Eidgenössische Steuerverwaltung hier.
Wo finden sich Infos über die Möglichkeiten des Abzugs von Unterhaltskosten für Liegenschaften?
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann die Kosten für den Unterhalt vom Einkommen abziehen. In den meisten Kantonen gibt es Merkblätter, die genau auflisten, welche Kosten vollumfänglich, teilweise oder nicht abzugsfähig sind. Beispiel: Das Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt» des Kantons Thurgau gibt es hier.
Kann man einen Fehler in der bereits eingereichten Steuererklärung noch korrigieren?
Ja. Wer zum Beispiel vergessen hat, die Kita-Kosten für die Betreuung der Kinder abzuziehen, kann diesen Abzug nachträglich einreichen. Das ist so lange möglich, bis die Steuerbehörde die Veranlagung vorgenommen hat.
Wie kann man sich gegen eine Einschätzung der Steuerbehörde wehren?
Das ist mit einer schriftlichen Einsprache innert 30 Tagen nach Erhalt der Veranlagungsverfügung möglich. Die Einsprache sollte einen Antrag, eine Begründung und die erforderlichen Beweismittel enthalten. Das Einspracheverfahren ist in den meisten Kantonen kostenlos – lediglich einzelne Kantone wie zum Beispiel Uri verlangen dafür eine Gebühr.