Eine Bernerin machte bei den Steuern einen Kinderabzug für ihre volljährige Tochter geltend. Das kantonale Steueramt lehnte dies wegen fehlender Unterstützungsbedürftigkeit ab. Die Mutter wehrte sich bis vor Bundesgericht erfolglos.

Grund: Die Tochter hatte zum fraglichen Zeitpunkt ein Vermögen von 230'000 Franken und absolvierte in den USA ein Studium für rund 34'000 Franken pro Jahr. Die Mutter hatte es teils mitfinanziert. Laut Gericht war es der Tochter zumutbar, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Ein Kinderabzug sei deshalb nicht zulässig.

Bundesgericht, Urteil 9C_190/202, vom 15.11.2023