Baselbieter sind gleich doppelt gestraft: Mit 5064 Franken pro Person und Jahr zahlen sie im Durchschnitt eine der höchsten Krankenkassenprämien im kantonalen Vergleich. Zugleich dürfen sie mit 2000 Franken pro Person nur einen Bruchteil der Prämien für die obligatorische Grundversicherung von den Steuern abziehen. Anders die Genfer: Sie zahlen mit Fr. 5738.40 zwar die höchste Durchschnittsprämie der Schweiz, dürfen diese aber voll abziehen. Der Kanton erlaubt Abzüge bis zu einem Maximalbetrag von 14 544 Franken. So fahren die meisten Genfer unter dem Strich günstiger als die Einwohner von Baselland.
Graubünden: Volle Prämie abziehbar
Der K-Tipp hat die erlaubten Steuerabzüge für die obligatorische Krankenversicherung mit der kantonalen Durchschnittsprämie eines Erwachsenen in allen 26 Kantonen verglichen. Resultat: Neben Genf entlasten nur Freiburg, Graubünden und das Tessin die Prämienzahler. Sie gewähren Steuerabzüge, die höher sind als die Durchschnittsprämie. Beispiel: In Graubünden zahlt ein Erwachsener durschnittlich Fr. 3859.20 im Jahr für die Krankenkasse. Der maximale Steuerabzug beträgt 4400 Franken. In der Steuererklärung kann also die volle Prämie vom Einkommen abgezogen werden.
Die übrigen 22 Kantone sind wie das Baselbiet knausrig. Berner zum Beispiel müssen im Durchschnitt Fr. 4598.40 für die Grundversicherung hinblättern – dürfen aber nur 2400 Franken von den Steuern abziehen.
Würden alle Kantone einen Abzug der gesamten Prämien erlauben, könnten die Versicherten viel Geld sparen. Beispiele: Ein Erwachsener mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 80 000 Franken und einer durchschnittlichen Prämie müsste in Solothurn 417 Franken weniger zahlen, in Bern 502 und in Glarus 174 Franken. Ein Ehepaar mit einem Bruttoeinkommen von 145 000 Franken würde in Zürich 613 Franken sparen, in Neuenburg 1363 und im Aargau 741 Franken.
Am grössten ist das Sparpotenzial im Baselbiet: Ein Erwachsener könnte 775 Franken zusätzlich auf dem Konto haben, ein Ehepaar 1500 Franken. Die Baselbieter Steuerverwaltung sagt auf Anfrage des K-Tipp: Baselland sei der einzige Kanton, in dem selber bezahlte Krankheitskosten für Arztbesuche oder Medikamente vollständig von den Steuern abgezogen werden könnten.
Höhere Abzüge im Kanton Aargau
Immerhin: In einigen Kantonen sind Verbesserungen in Sicht: Die Aargauer sagten Mitte Mai Ja zu einem höheren Steuerabzug für Krankenkassenprämien. Er steigt von 2000 auf maximal 3000 Franken pro Person. Die Regierung von Baselstadt kündigte Ende März an, sie erhöhe den Abzug von aktuell 2800 auf 4000 Franken pro Person – die Zustimmung des Parlaments vorausgesetzt.
In Zürich hat die SVP eine Initiative eingereicht, die eine Erhöhung des Steuerabzugs von 2600 auf 3600 Franken verlangt. Für den SVP-Nationalrat Alfred Heer ist es eine «Ungerechtigkeit», dass die Prämien der Grundversicherung nicht überall voll von den Steuern abziehbar sind. Besonders betroffen seien Familien mit relativ tiefen Einkommen, die aber keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hätten.