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Ja. Die effektiv angefallenen Krankheits- und Unfallkosten sind steuerlich absetzbar, falls Sie 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen. Diese 5 Prozent gelten beim Bund und in den meisten Kantonen. Und zwar für Krankheits- und Unfallkosten, die weder von der Krankenkasse noch von einer anderen Versicherung übernommen werden und auch nicht via Hilflosenentschädigung vergütet werden.
Zu den abzugsfähigen Kosten zählen alle nachgewiesenen Arznei-, Spital-, Arzt- und Zahnarztkosten sowie Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkassen – und eben auch die Kostenbeteiligung bei Pflegeleistungen der Spitex.
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