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23.08.2023
Wer die Steuern nicht fristgemäss begleicht, muss zusätzlich einen Verzugszins bezahlen. Fordert umgekehrt ein Kanton Steuerbeträge ein, die sich im Nachhinein als überhöht erweisen, gibts einen Vergütungszins. Letzteres gilt auch für freiwillige Vorauszahlungen, die den Betrag der Steuerrechnung übersteigen.
Preisüberwacher Stefan Meierhans nahm die kantonalen Zinssätze von 2022 und 2023 unter die Lupe. Fazit: «‹Nehmen ist seliger denn Geben› scheint das Motto der Kantone zu sein.» Denn 16 der 26 Kantone verlangen mindestens 4 Prozent Verzugszins, während 24 Kantone gerade mal 0 bis maximal 1 Prozent Vergütungszins zahlen. Einzig im Wallis und in Freiburg ist der Vergütungszins mit 3 bzw. 3,5 Prozent höher.
Für Meierhans steht fest: Die Diskrepanz zwischen Verzugs- und Vergütungszins ist in den meisten Kantonen «viel zu gross». Er fordert sie auf, die Zinssätze anzugleichen. Klar ist: Zurzeit lohnt es sich kaum, Steuern freiwillig vorauszuzahlen.
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