Inhalt
Nein. Denn in Ihrem Fall handelt es sich nicht um die Verteilung von Einkommen, sondern von Vermögen. Das heisst: Wie beim übrigen Vermögen müssen Sie auf den Betrag Vermögenssteuern bezahlen, soweit er jeweils per 31. Dezember noch vorhanden ist. Alimente hingegen müssen Sie als Einkommen versteuern.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden