Kinderabzug
«Meine Tochter schloss im vergangenen Oktober ihr Studium mit dem Master ab. Kann ich in der Steuererklärung einen Teil des Kinderabzugs abziehen?»
Nein. Stichtag für den Kinderabzug ist der 31. Dezember. Ihre Tochter war Ende Jahr nicht mehr in Ausbildung. Deshalb dürfen Sie den Kinderabzug für das ganze Jahr nicht mehr geltend machen.
Aktien
«Ich habe letztes Jahr meine 500 UBS-Aktien verkauft. Muss ich sie dieses Jahr noch im Wertschriftenverzeichnis aufführen?»
Ja. Wer während des Jahres Aktien verkauft hat, muss diese als «saldiert» angeben. Für die Steuererklärung irrelevant sind nur Wertpapiere, die in einem früheren Steuerjahr verkauft wurden.
Mieteinnahmen
«Seit dem letzten Dezember vermiete ich meine Wohnung, die ich vorher selber bewohnte. Wie muss ich die Mieteinnahmen und den Eigenmietwert versteuern?»
Sie müssen den für Dezember erhaltenen Mietzins und den um einen Monat gekürzten Eigenmietwert versteuern.
Zahnarztkosten
«Ich liess meine Zähne in Deutschland sanieren. Kann ich die Kosten von 5000 Franken von den Steuern abziehen, obwohl ich mich nicht in der Schweiz behandeln liess?»
Ja. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich im Ausland oder in der Schweiz behandeln liessen. Der Bund und die meisten Kantone lassen einen Steuerabzug für Krankheitskosten aber nur zu, wenn die effektiv angefallen Kosten fünf Prozent des Reineinkommens übersteigen.
Nebenerwerb
«Ich bin pensioniert und wohne in Zürich. Letztes Jahr war ich als Aushilfe bei meinem früheren Arbeitgeber im Einsatz. Kann ich für die verdienten 1500 Franken den Abzug ‹Auslagen bei Nebenerwerb› vornehmen?»
Ja. Die Zürcher Steuerbehörden gehen bei Rentnern von einer Nebenbeschäftigung aus, auch wenn sie keine hauptberufliche Erwerbstätigkeit mehr ausüben. Der Pauschalabzug beträgt für Sie 800 Franken.
Säule 3a
«Ich habe eine Lücke bei meiner Pensionskasse, die ich vier Jahre vor meiner Pensionierung mit Geldern aus meinem 3a-Guthaben schliessen möchte. Fallen dabei Steuern an?»
Nein. Die Übertragung von Geldern aus der Säule 3a in die Pensionskasse ist steuerneutral, weil sich Ihr Vorsorgevermögen nicht erhöht. Sie müssen also keine Steuern bezahlen. Sie können die Einzahlung in die Pensionskasse jedoch in der Steuererklärung auch nicht vom Einkommen abziehen.
Erneuerungsfonds
«Wir sind Stockwerkeigentümer in Chur. Jedes Jahr zahlten wir in den Erneuerungsfonds ein. Wir zogen die einbezahlten Beträge aber nie als Unterhaltskosten ab. Letztes Jahr bauten wir eine Wärmepumpe ein und bezahlten die Kosten mit dem Geld aus dem Erneuerungsfonds. Können wir die Kosten nun in der Steuererklärung abziehen?»
Nein. Gemäss der Praxis der Bündner Steuerbehörden sind Einlagen in den Erneuerungsfonds nur im Zeitpunkt der Einzahlung abzugsfähig – und nicht erst bei der Verwendung der einbezahlten Gelder.
Gewerkschaftsbeitrag
«Ich bin Mitglied einer Gewerkschaft. Vor zwei Jahren wurde ich pensioniert. Kann ich meinen Mitgliederbeitrag weiterhin von den Steuern abziehen?»
Nein. Die Kosten für Beiträge an Berufsverbände gehören zu den Berufsauslagen. Da Sie nicht mehr arbeiten, können Sie diesen Abzug nicht mehr machen.
Verrechnungssteuer
«Wir haben eine Wohnung im Stockwerkeigentum. Ich mache die Verwaltung für die Gemeinschaft. Für das Geld im Erneuerungsfonds erhielten wir letztes Jahr rund 600 Franken Zins. Davon zog die Bank die Verrechnungssteuer ab. Wer kann die Verrechnungssteuer zurückfordern?»
Die Stockwerkeigentümergemeinschaft respektive deren Verwaltung ist dafür zuständig. Trotzdem muss jeder Stockwerkeigentümer seinen Anteil am Erneuerungsfonds und an den Erträgen in seiner eigenen Steuererklärung deklarieren.
Auswärtige Verpflegung
«Ich arbeite bei Coop. Über Mittag erhalte ich im Coop-Restaurant auf Essen 20 Prozent Rabatt. Kann ich den Abzug ‹Mehrkosten auswärtige Verpflegung› dennoch geltend machen?»
Ja. Da Coop als Arbeitgeber die Verpflegung mit 20 Prozent verbilligt, können Sie aber nur den reduzierten Betrag von Fr. 7.50 pro Arbeitstag abziehen, maximal also 1600 Franken pro Jahr.
Lottogewinn
«Ich wohne in Luzern. Letztes Jahr gewann ich im Deutschen Zahlenlotto 10'000 Euro. In Deutschland sind Lottogewinne steuerfrei. Muss ich den Gewinn in der Schweiz versteuern?»
Ja. Sie müssen den Gewinn als Einkommen versteuern. Für ausländische Lottogewinne gibts in der Schweiz keinen Steuerfreibetrag.
Säule 3a
«Ich bin angestellt und werde Ende Mai pensioniert. Kann ich noch ein letztes Mal den vollen Betrag in die Säule 3a einzahlen und nächstes Jahr die Einzahlung von den Steuern abziehen?»
Ja. Einzahlungen in die dritte Säule sind bis zur ordentlichen Pensionierung möglich. Für Erwerbstätige mit Pensionskassenanschluss beträgt die Einzahlungslimite zurzeit 7056 Franken. Die Einzahlung müssten Sie vor Ende Mai veranlassen.
Eigenmietwert
«Wir haben Ende Februar 2023 unsere Eigentumswohnung verkauft. Müssen wir den Eigenmietwert noch versteuern?»
Ja. Sie müssen den Eigenmietwert anteilsmässig bis zum Verkauf der Wohnung versteuern.
Bevorschusste Alimente
«Mein Ex-Mann bezahlt die Alimente für unseren 12-jährigen Sohn nicht. Die Alimente werden von der Stadt Basel bevorschusst. Muss ich diese Zahlungen als Einkommen versteuern?»
Ja. Kinderalimente müssen von Ihnen als Empfängerin versteuert werden. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Ex-Mann bezahlt oder von der Gemeinde bevorschusst werden.
Unterhaltskosten
«In meinem Haus in Sempach LU habe ich den Stoff bei einer Sonnenstore ersetzen und dazu eine neue Store montieren lassen. Kann ich die Kosten für beide Storen als Unterhaltskosten von den Steuern abziehen?»
Nein. Die Auswechslung des Stoffs bei der alten Sonnenstore gilt als Reparatur. Diese Kosten können Sie als Unterhalt von den Steuern abziehen. Der Einbau einer neuen Store gilt als Investition. Diese Kosten gelten nicht als Unterhaltskosten. Sie können sie aber bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer bei einem allfälligen Hausverkauf als Investition geltend machen.
Stromentschädigung
«Ich wohne im Kanton Luzern und habe auf dem Dach eine Solaranlage installieren lassen. Den überschüssigen Strom lasse ich ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Dafür erhalte ich eine Entschädigung von 1800 Franken. Muss ich dieses Geld als Einkommen versteuern?»
Ja. Vergütungen für die Einspeisung von selbsterzeugtem Strom werden als Einkommen besteuert. Die Berechnungen sind unterschiedlich. Im Kanton Luzern gilt das Bruttoprinzip. Das heisst: Die ganze Einspeisevergütung gilt als Ertrag. Sie muss aber nur als Einkommen versteuert werden, wenn die jährliche Stromproduktion 10'000 Kilowattstunden übersteigt.
Kinderabzug
«Unser 23-jähriger Sohn ist Werkstudent. In seinem Job verdient er 17'000 Franken pro Jahr. Können wir im Kanton Luzern den Kinderabzug vornehmen?»
Ja. Der Abzug ist möglich, solange Ihr Sohn nicht mehr als 18'000 Franken steuerbares Einkommen erzielt.
Gebäudeenergieausweis
«Ich habe für mein Haus einen Gebäudeenergieausweis erstellen lassen. Kann ich die Kosten von rund 11 000 Franken im Kanton Aargau von den Steuern abziehen?»
Ja. Aber erst, wenn Sie das Gebäude entsprechend dem Energieausweis saniert haben.