Auto
«Ich wohne im Kanton Zürich. Im letzten Sommer übernahm ich das Auto meiner Mutter. Laut Eurotax hat es einen Wert von 12'000 Franken. Wie muss ich es versteuern?»
Sie müssen den aktuellen Verkehrswert des Autos als Vermögen angeben. Pro Jahr können Sie eine Abschreibung vornehmen – im Kanton Zürich 40 Prozent des Restwertes. Aktuell beträgt der Steuerwert Ihres Autos 7200 Franken.
Säule 3a
«Nach der Pensionierung arbeitete ich weiter als Angestellter ohne Pensionskasse. Letztes Jahr zahlte ich versehentlich mehr als 20 Prozent des Nettoeinkommens in die Säule 3a ein und zog den Betrag vom Einkommen ab. Wie wird das Steueramt reagieren?»
Das Steueramt wird Ihnen den Steuerabzug für den zu viel bezahlten Betrag nicht gewähren. Und es wird Sie auffordern, das Geld von der Bank zurückzufordern.
Schenkungssteuer
«Mein Bruder möchte mir 100'000 Franken schenken. Er wohnt in Singapur, ich im Kanton Glarus. Muss ich für das Geld in Glarus eine Schenkungssteuer bezahlen?»
Nein. Bargeld ist dort zu versteuern, wo der Schenker wohnt, also in Singapur. Der Stadtstaat erhebt aber keine Schenkungssteuer.
Cheminee
«Wir liessen in unserem Haus im Kanton St. Gallen aus Umweltschutzgründen das Cheminee entfernen. Können wir die Kosten für den Ausbau steuerlich abziehen?»
Nein. Solche Kosten können Sie nur für den Abbruch eines Gebäudes im Hinblick auf einen Ersatzbau abziehen.
Wärmepumpe
«Wir haben in unserem Haus in Liestal BL die Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt. Können wir diese Kosten bei den Steuern abziehen?»
Ja. Der Einbau einer Wärmepumpe gilt als Massnahme, die dem Umweltschutz dient. Sie können sämtliche Kosten als Liegenschaftsunterhaltskosten abziehen.
Heimkosten
«Meine 92-jährige Mutter wohnt in einem Pflegeheim im Kanton St. Gallen. Kann sie die anfallenden Kosten in der Steuerklärung abziehen?»
Ja. Ihre Mutter kann die selber bezahlten Kosten als behinderungsbedingte Kosten abziehen, wenn sie in der Pflegestufe BESA 4 oder höher eingereiht ist. Im Kanton St. Gallen gilt allerdings ein Betrag von 2000 Franken pro Monat grundsätzlich als nicht abzugsfähige Lebenshaltungskosten.
Zweitwohnung
«Wir wohnen im Kanton Genf und besitzen eine Wohnung im Kanton Zug, die wir vermieten. Müssen wir zwei Steuererklärungen ausfüllen?»
Nein. Sie füllen die Genfer Steuererklärung aus. Eine Kopie davon stellen Sie zusammen mit der nicht ausgefüllten Zuger Steuererklärung der Steuerbehörde des Kantons Zug zu.
Bankkonto
«Ich habe ein Bankkonto in Österreich. Wo muss ich das Geld versteuern?»
Einkünfte und Vermögen auf ausländischen Konten sind am Wohnsitz steuerbar, also in der Schweiz.
Darlehen
«Ich erhielt von meiner Schwiegermutter ein zinsloses Darlehen. Wie müssen wir dieses in unseren Steuererklärungen deklarieren?»
Sie als Schuldner müssen das Darlehen im Schuldenverzeichnis deklarieren – das reduziert Ihr Vermögen. Die Schwiegermutter muss das Darlehen im Wertschriftenverzeichnis als Vermögen aufführen.
Spenden
«Ich wohne im Kanton Bern. In der Kirche gebe ich öfter etwas für die Kollekte. Kann ich diese Spenden von den Steuern abziehen?»
Nein. Spenden an die Landeskirchen wären zwar abziehbar. Das ist im Kanton Bern jedoch nur möglich, wenn Sie den gespendeten Betrag mit einem Beleg nachweisen können.
Schenkungssteuer
«Ich wohne im Kanton Zürich und möchte einem Bekannten einen grösseren Geldbetrag schenken. Kann das Steueramt die Schenkungssteuer auch von mir verlangen, falls er nicht zahlen sollte?»
Ja. Die Schenkungssteuer muss zwar vom Beschenkten bezahlt werden. In der Mehrheit der Kantone haftet aber der Schenker solidarisch mit dem Steuerpflichtigen – so auch im Kanton Zürich. Tipp: Zahlen Sie dem Beschenkten nur den Schenkungsbetrag abzüglich der Steuer, und schreiben Sie im Schenkungsvertrag, dass Sie die Steuern direkt dem Steueramt bezahlen. Die Höhe der anfallenden Schenkungssteuer können Sie hier berechnen.
Vermögensverwaltung
«Wie hoch ist in Zürich der Pauschalabzug für Vermögensverwaltungskosten?»
Der pauschale Abzug beträgt im Kanton Zürich auf Wertschriften bis zwei Millionen Franken drei Promille des Steuerwerts – also maximal 6000 Franken.
Abzug für AHV-Renter
«Ich wohne in Heiden AR. Vergangenes Jahr wurde ich pensioniert. Gibt es einen speziellen Abzug für AHV-Rentner?»
Nein. Wie die meisten anderen Kantone kennt Appenzell Ausserrhoden keinen Abzug für AHV-Rentner.
Transportkosten
«Drei Mal pro Woche muss ich zur Blutreinigung ins Spital. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich auf das Rollstuhltaxi angewiesen. Kann ich die Kosten im Kan-ton St. Gallen von den Steuern abziehen?»
Ja, wenn Sie das Spital nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aufsuchen können.
Persönlicher Abzug
«Ich wohne in Basel. Kann ich vom Einkommen neben normalen Abzügen wie Fahrtkosten und Mehrkosten für auswärtige Verpflegung noch andere Abzüge machen?»
Ja. Anders als die meisten Kantone und der Bund gewährt Basel-Stadt Alleinstehenden einen zusätzlichen Abzug von 19'000 Franken pro Jahr. Verheiratete können zusätzlich 36'900 Franken abziehen.
Schuldenerlass
«Ich wohne im Kanton Bern. Vor fünf Jahren gewährte ich meiner Tochter ein zinsloses Darlehen. Letztes Jahr erliess ich ihr die Schulden. Wie muss ich das in der Steuererklärung vermerken?»
Sie müssen das Darlehen nicht mehr im Wertschriftenverzeichnis als Vermögen aufführen. Schuldenerlasse sind Schenkungen. Schenkungen an Nachkommen sind im Kanton Bern steuerfrei. Ihre Tochter und Sie müssen die Schenkung in der Steuererklärung deklarieren.
Unterstützungsabzug
«Die 21-jährige Tochter meiner Schwester studiert an der Uni. Als ihr Götti unterstütze ich sie, indem ich ihr das Generalabo im Wert von rund 2800 Franken bezahle. Kann ich diese Kosten in der Zürcher Steuererklärung abziehen?»
Ja, aber nur bei der Staats- und Gemeindesteuer. Der Unterstützungsabzug ist auf 2700 Franken begrenzt. Beim Bund beträgt er zwar 6600 Franken. Der Abzug ist aber nur möglich, wenn die Unterstützung mindestens 6600 Franken beträgt.
Eigenmietwert
«Unser Haus im Kanton Zug hat sechs Zimmer. Letztes Jahr ist unsere Tochter ausgezogen. Kann ich für das leer stehende Zimmer einen Abzug machen?»
Ja. Beim Bund und in gewissen Kantonen wie Zug kann man einen anteilsmässigen Abzug auf den Eigenmietwert als Unternutzungsabzug vornehmen. Das Zimmer Ihrer Tochter dürfen Sie aber nicht mehr nutzen, also auch nicht als Büro, Gästezimmer oder Abstellkammer.