Erbschaftssteuern
«Wir erbten von unserem Sohn 130'000 Franken. Er lebte im Kanton Zürich. Müssen wir Erbschaftssteuern zahlen?»
Nein. Im Kanton Zürich sind Erbschaften an die Eltern bis 200'000 Franken pro Elternteil steuerfrei.
Windfang
«Wir liessen an der Aussentür unseres Hauses in Unterengstringen ZH einen unbeheizten Windfang bauen. Können wir die Kosten in unserer Steuererklärung in Abzug bringen?»
Ja. Bei einem unbeheizten Windfang handelt es sich um eine Investition mit Energiespareffekt. Die Zürcher Steuerbehörden lassen die Kosten vollumfänglich zum Abzug zu.
Mieteinnahmen
«Ich vermiete eine möblierte Ferienwohnung am Thunersee. Die Mieteinnahmen betragen rund 50'000 Franken brutto. Kann ich neben den Unterhaltskosten weitere Abzüge machen?»
Ja. Im Kanton Bern können Sie pauschal 20 Prozent vom Bruttomietertrag für die Abnutzung des Mobiliars abziehen.
Fonds
«Ich habe einen UBS-Indexfonds, der den Swiss Market Index Mid abbildet. Wie muss ich diesen Anteil im Wertschriftenverzeichnis eingeben?»
Auf der Internetseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung Ictax.admin.ch können Sie auf «Suche einzelner Titel» klicken und die Valoren-Nummer oder die ISIN eines Fonds eingeben. So erhalten Sie den Steuerwert per Ende Jahr und den Ertrag. Beide Werte können Sie anschliessend ins Wertschriftenverzeichnis übertragen.
Unterhaltskosten
«Wir müssen dieses Jahr das Dach unseres Hauses in Büren an der Aare BE sanieren. Die Rechnung für die Ziegel und das Holz von über 30'000 Franken bezahlten wir bereits letztes Jahr. Können wir diese Kosten von den Steuern abziehen?»
Ja. Im Kanton Bern gilt für den Steuerabzug das Datum, an dem die Rechnung gestellt wurde, und nicht das Datum, an dem die Arbeiten ausgeführt wurden.
Vermögensverwaltung
«Ich wohne im Kanton Graubünden. Wie hoch ist der Pauschalabzug für die Vermögensverwaltungskosten?»
Der pauschale Abzug beträgt im Kanton Graubünden auf Wertschriften bis 3,6 Millionen Franken 2,5 Promille des Steuerwertes. Der maximale Pauschalabzug darf jedoch nicht höher sein als die steuerbaren Vermögenserträge.
Eigenmietwert
«Letztes Jahr musste ich bei meinem Haus das Garagentor ersetzen. Die Kosten von 19'000 Franken übersteigen den Eigenmietwert des Hauses von 15'000 Franken. Können wir die gesamten Kosten abziehen?»
Ja. Sie können die ganzen Unterhaltskosten geltend machen. Übersteigen die Kosten den Eigenmietwert, werden sie vom übrigen Einkommen in Abzug gebracht und reduzieren Ihr steuerbares Einkommen.
Miteigentum
«Ich besitze zusammen mit meiner Schwester ein Haus im hälftigen Miteigentum im Kanton St. Gallen. Da meine Schwester kein Geld hat, zahle ich allein alle Unterhaltskosten. Kann ich die Kosten im vollen Umfang abziehen?»
Nein. Sie können nur die Hälfte der Unterhaltskosten abziehen, auch wenn Sie sämtliche Kosten übernommen haben.
Geschäftsfahrzeug
«Ich darf das Geschäftsauto meines Arbeitgebers sowohl für Geschäftsfahrten als auch für den Arbeitsweg und für private Fahrten benutzen. Wie muss ich diese Nutzung in der Steuererklärung deklarieren?»
Sie müssen eine jährliche Pauschale von 10,8 Prozent des Kaufpreises des Autos als Einkommen versteuern. Die steuerlich abziehbaren Fahrtkosten für Ihren Arbeitsweg sind in dieser Pauschale berücksichtigt.
Kinderabzug
«Unsere 22-jährige Tochter ist Werkstudentin. In ihrem Job verdient sie 26 '00 Franken pro Jahr. Können wir im Kanton Bern den Kinderabzug vornehmen?»
Nein. Der Abzug ist nicht möglich, wenn das Kind pro Jahr mehr als 24'000 Franken verdient.
Schenkungssteuer
«Ich wohne in Zürich und habe meiner Tochter 20'000 Franken geschenkt. Muss meine Tochter die Schenkung dem Steueramt innert einer Frist mitteilen?»
Nein. Schenkungen an einen Nachkommen sind im Kanton Zürich steuerfrei. Es genügt daher, wenn Ihre Tochter die Schenkung in der nächsten Steuererklärung deklariert.
Leasing
«Seit Anfang letzten Jahres lease ich ein Auto. Kann ich die Leasingraten vom Einkommen abziehen?»
Nein. Privatpersonen können fürs Leasing nichts abziehen.
Enkelbetreuung
«Wir hüten einmal pro Woche unsere Enkelin bei ihren Eltern, die beide erwerbstätig sind. Können wir die Fahrtkosten dorthin von den Steuern abziehen?»
Nein. Die Kosten für die Betreuung können nur die Eltern abziehen.
Pensionskasse
«Ein Freund von mir muss seine Rente aus der Pensionskasse nur zu 80 Prozent versteuern. Wie ist das möglich?»
Die Rente Ihres Freundes muss vor dem Jahr 2002 angelaufen sein. Denn solche Pensionskassenrenten sind nur zu 80 Prozent zu versteuern.
Spende
«Ich habe 20'000 Franken an gemeinnützige Institutionen gespendet. Wie viel davon kann ich von den Steuern abziehen?»
Das hängt vom Wohnkanton ab. Im Kanton Basel-Landschaft etwa sind Spenden uneingeschränkt abzugsfähig. In Neuenburg maximal 5 Prozent des Nettoeinkommens. In den meisten anderen Kantonen 20 Prozent.
Steuererklärung
«Ich bin 82 Jahre alt. Wer kann mir helfen beim Ausfüllen der Steuererklärung?»
Die Pro Senectute bietet für Personen ab 60 Jahren einen günstigen Steuererklärungsdienst an.