In kleinen Betrieben kann es durchaus vorkommen, dass der Chef und sein Buchhalter gleichzeitig Stiftungsräte in der betriebseigenen Pensionskasse sind - also auch bei der Anlage der Pensionskassengelder massgeblich entscheiden können. Und sehr oft passiert es, dass diese Arbeitgebervertreter Geld der Versicherten in Form von Darlehen in die Firma fliessen lassen - die dann im Konkursfall verloren gehen.



Bis zu einer Grenze von 20 Prozent des Pensionskassenvermögens sind solche...