Nein. Zahlt ein Stockwerkeigentümer seinen Anteil an die gemeinschaftlichen Kosten nicht, gilt: Die anderen Eigentümer sind nicht verpflichtet, diesen Anteil zu übernehmen. Vielmehr muss der säumige Stockwerkeigentümer direkt belangt werden. Der Verwalter muss also versuchen, die offene Summe auf dem Betreibungsweg zu erhalten.