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Nein. Selbstverständlich können Eigentümer an der Versammlung auch über ein Thema oder Geschäft diskutieren, das nicht auf der Traktandenliste stand. Fassen sie allerdings darüber einen Beschluss, verstösst dieser gegen das Traktandierungsgebot. Ein solcher Beschluss ist aber nicht automatisch nichtig. Wer ihn bekämpfen will, muss ihn vielmehr innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme beim Gericht als ungültig anfechten. Wer bei der Abstimmung dabei war und zu- gestimmt hat, kann den Beschluss nicht anfechten. Beschlüsse über nicht ordentlich angekündigte Geschäfte zu fassen, ist nur möglich, falls dies im Reglement der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft ausdrücklich so vorgesehen ist.
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