Ja. In der Regel gehören die Fenster von normalen Mehrfamilienhäusern zum Sonderrecht des Eigentümers (siehe K-Tipp 19/13). Deshalb muss der Besitzer der betreffenden Eigentumswohnung die Kosten für Unterhalt und Erneuerung allein tragen.

Wenn Sie die Fenster ­erneuern, müssen Sie also die anderen Eigentümer nicht um Erlaubnis bitten – doch sie dürfen das äussere Erscheinungsbild des Hauses nicht verändern. Das bedeutet, dass Ihre neuen Fenster in Aussehen und Form jenen der anderen Eigentümer entsprechen müssen. Für eine Veränderung des äusseren Erscheinungsbilds des Mehrfamilienhauses braucht es einen einstimmigen Beschluss der Stockwerk­eigentümer.


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