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K-Tipp 02/2025
28.01.2025
Stockwerkeigentümerversammlungen sind nicht öffentlich. Teilnehmen dürfen daher grundsätzlich nur die Eigentümer selbst oder deren bevollmächtigte Stellvertreter. Begleitpersonen ohne Stimmrecht dürfen nur dann teilnehmen, wenn das Reglement dies ausdrücklich erlaubt. Steht im Reglement nichts dazu, kann die Eigentümerversammlung mit einfachem Mehr über die Teilnahme Dritter entscheiden.
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