Ja. Sie dürfen den Garten zwar exklusiv nutzen, aber er gehört nicht Ihnen, sondern der Gemeinschaft. Deshalb dürfen Sie darauf ohne Einwilligung der Miteigentümer keine festen Einbauten errichten. Sie dürfen jedoch einen mobilen Grill, Gartenmöbel oder beispielsweise Blumentöpfe und -kisten aufstellen. Auch Spielgeräte dürfen Sie verankern.

Das Errichten eines fixen Garten-Cheminées ist hingegen ein unzulässiger Eingriff ins gemeinschaftliche Eigentum und verändert das Erscheinungsbild der Gesamtüberbauung. Sie müssen daher vorgängig die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft einholen. Bei eigenmächtigen Änderungen kann die Gemeinschaft jederzeit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.

Möglich ist es auch, eine solche Ermächtigung bereits zum Voraus durch eine entsprechende Reglementsbestimmung im Begründungsakt zu erteilen.