Nein. Obwohl Sie die Terrasse zur alleinigen Nutzung haben, ist diese aufgrund ihrer Lage und ihrer Bedeutung ein Bestandteil des Dachs. Und weil das Dach zwingend zu den gemeinschaftlichen Teilen gehört, müssen alle Stockwerkeigentümer des Hauses für diese Sanierungskosten aufkommen. Folge: Sieht Ihr Reglement für Stockwerkeigentümer keinen anderslautenden Verteilschlüssel  vor, müssen sich alle Stockwerkeigentümer im Verhältnis ihrer Wertquote an den Gemeinschaftskosten beteiligen.