Nein. Indem Sie nicht unterschrieben haben, ist das Projekt vorläufig blockiert. Zwar können Stockwerk­eigentümer über ein Traktandum auch schriftlich abstimmen, sofern diese Möglichkeit im Reglement nicht ausdrücklich ver­boten wird. So kommt ein sogenannter Zirkularbeschluss zustande.

Aber: Bei einem schriftlichen Verfahren müssen alle Stockwerkeigentümer zustimmen. Sonst ist der Beschluss nicht gültig. Da Sie als einziger Wohnungsbesitzer dagegen waren, kann der Spielplatz vor­läufig auch nicht gebaut werden.

Das kann sich jedoch ändern, falls der Spielplatz bei einer späteren Eigen­tümerversammlung auf der Traktandenliste steht und darüber abgestimmt wird. Dann gelten andere Regeln: Anders als beim ­Zirkularbeschluss genügt in der Versammlung in diesem Fall das qualifizierte Mehr. Das bedeutet: Der Spielplatz ist genehmigt, wenn die Mehrheit ihm zustimmt.