Die Versicherungen ge­hören zu den gemeinschaftlichen Kosten. Im Gesetz ist deren Verteilung nach Wertquoten vorgesehen. Diese Bestimmung ist jedoch nicht zwingend.

Die Stockwerkeigentümer können im Reglement eine andere Kostenverteilung vereinbaren. Das ist zum Beispiel dann vernünftig, wenn die quotenmässige Aufteilung zu stossenden Ergebnissen führt.

Falls Sie mit dem jetzigen Verteilungsschlüssel nicht einverstanden sind, können Sie an der Eigentümerversammlung einen Änderungsantrag stellen. Dabei ist zu unterscheiden:

  • Falls Sie zurzeit die gesetzliche Lösung haben, ohne dass diese im Reglement eigens erwähnt ist, so könnte eine Änderung mit einfachem Mehr der an­wesenden Stockwerkeigentümer beschlossen werden.
  • Ist die Art der Verteilung hingegen bereits im Reglement enthalten, so muss die Änderung mit ­einem qualifizierten Mehr beschlossen werden – nach Köpfen und nach Wertquoten.