Die gute Nachricht: Der Bundesrat hat Anfang September beschlossen, den Mindest-zinssatz für Pensionskassengelder ab nächstem Jahr um ein Viertelprozent auf 2,75 Prozent anzuheben. Denn die Vorsorgeeinrichtungen haben in den vergangenen Jahren gute Gewinne erzielt. Angestellte erhalten also auf dem Kapital, das sie in ihrer Pensionskasse angespart haben, eine höhere Rendite.
Mindestzins: Nicht für alle Vorsorgegelder Die schlechte Nachricht: Hunderttausende von Vorsorge-Sparern profitieren nicht vom höheren Mindestzins. Betroffen sind all jene, die bei ihrer Bank freiwillig auf Säule-3a-Zinskonten Geld fürs Alter beiseitelegen, sowie die Inhaber von Freizügigkeitskonten (siehe Kasten). Sie müssen sich weiterhin mit den tiefen Zinsen der Banken zufriedengeben. Bei Freizügigkeitskonten sind derzeit 1,5 Prozent üblich, bei Säule-3a-Konten 1,75 Prozent.
Eine Gesetzeslücke ermöglicht die Ungerechtigkeit. Mit dem Mindestzinssatz nimmt der Bundesrat nämlich nur die Pensionskassen in die Pflicht. Die Banken können die Zinsen auf Vorsorge-Konten hingegen nach Belieben festlegen (siehe auch K-Tipp 13/07 und 14/07). Die Folge: Die meisten Geldinstitute bezahlen auf solche Konten rund ein Prozent weniger Zins als die Pensionskassen.
Seit 2000: Verdoppelung der Vorsorge-Gelder
Das Geschäft mit den Vorsorge-Geldern floriert für die Banken wie noch nie: Lagen auf Säule-3a-Konten im Jahr 2000 etwa 16 Milliarden Franken, sind es heute rund 30 Milliarden Franken. Im selben Zeitraum haben sich auch die Guthaben auf den Freizügigkeitskonten ungefähr verdoppelt – von 11 Milliarden auf über 20 Milliarden Franken. Dieses Geld können die Banken ohne Risiko längerfristig anlegen.
Wie gut sich mit Vorsorgegeldern geschäften lässt, zeigt das Beispiel der Stiftung Auffangeinrichtung BVG: Auf ihren Freizügigkeitskonten lagern derzeit rund vier Milliarden Franken. Im vergangenen Jahr erzielte die Stiftung mit diesem Kapital eine Rendite von 5,8 Prozent, im Jahr davor waren es 6,83 Prozent.
Nur: Der Konto-Inhaber hat wenig davon. Im letzten Jahr vergütete ihm die Stiftung seinen Sparbatzen mit 1,25 Prozent, im Jahr davor sackte der Zins gar sechs Monate lang auf 1 Prozent ab. Die Begründung für die unverschämt tiefen Zinsen: «Gemäss Stiftungsratsbeschluss richtet sich die Verzinsung der Freizügigkeitskonten nach den Zinssätzen, die von repräsentativen Schweizer Banken vergütet werden», so die Auffangeinrichtung in ihrem Jahresbericht 2006.
Das Geschäftsgebaren der Geld-Institute stösst nun zunehmend auf Kritik: «Verglichen mit der Rendite von risikoarmen Anlagen sind die Zinsen auf Freizügigkeitskonten eindeutig zu tief. Die Leute werden abgezockt», sagt Colette Nova vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund.
K-Tipp lässt auf Worte Taten folgen
Auch für Martin Flügel vom Gewerkschafts-Dachverband Travail Suisse «ist nicht einzusehen, weshalb für Freizügigkeitskonten nicht – wie für Pensionskassen – auch ein Mindestzinssatz gelten soll. Denn Freizügigkeitskonten und Pensionskassen verfolgen dasselbe Ziel – nämlich die kapitalgedeckte Altersvorsorge.» Auch der Basler SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner fordert «eine verbindliche, marktkonforme Verzinsung».
Der K-Tipp lässt auf Worte nun Taten folgen: Er verlangt in einer Petition an den Bundesrat, dass alle auf ihr Alterskapital faire Zinsen erhalten.
Noch müssen erst die Pensionskassen einen Mindestzins zahlen- Pensionskassen (2. Säule): Die Pensionskassen müssen die individuellen Altersguthaben der Versicherten verzinsen. Je höher der Zinssatz, desto grösser wird das Kapital, das den Angestellten bei der Pensionierung zusteht. Desto höher ist auch ihre Rente.
Wie viel Zins die Pensionskassen auf den Einlagen der Angestellten mindestens vergüten müssen, legt der Bundesrat alle zwei Jahre verbindlich fest. Ab 2008 beträgt der Zinssatz 2,75 Prozent. - Freizügigkeitskonto (2. Säule): Verlassen Angestellte einen Betrieb, muss die Pensionskasse deren Alterskapital an die Vorsorgeeinrichtung der neuen Firma überweisen. Bis sie sich erneut anstellen lassen – längstens bis zur Pensionierung –, geht das Geld auf ein Freizügigkeitskonto. Besonders das Kapital von nicht erwerbstätigen Müttern kann jahrzehntelang auf diesem Konto liegen.
Zugriff auf das Geld haben Sparer nur, wenn sie sich selbständig machen oder in ein Land ausserhalb der EU auswandern.
Für Freizügigkeitskonten legt der Bundesrat keinen Mindestzinssatz fest. - Säule-3a-Zinskonto: Freiwilliges Alterssparen mit einem fixen Zins. Angestellte können pro Jahr bis zu 6365 Franken einzahlen. Selbständigerwerbende ohne 2. Säule dürfen 20 Prozent ihres Einkommens, maximal 31 824 Franken, überweisen. Die Beträge können von den Steuern abgezogen werden. Das Geld ist in der Regel für die Sparer bis fünf Jahre vor Erreichen des Pensionsalters blockiert.
Auch für 3a-Konten gibts keinen Mindestzinssatz.