Am 20. Mai 2020 fielen die Ferien von Kurt Weiss und seiner Frau Claudine ins Wasser. Das Ehepaar aus Küsnacht ZH wollte nach Athen fliegen und von dort weiter zur griechischen Insel Santorini. Die Swiss strich den Flug nach Athen. Der Rentner blieb auf seinen Tickets sitzen, die er für Fr. 446.30 auf dem Buchungsportal eDreams gekauft hatte. Dieses teilte ihm noch am Tag der Stornierung mit: «Als Ihre Reiseagentur haben wir in Ihrem Namen eine Barerstattung angefordert.»
Das war eine Fehlinformation mit Folgen. Denn jetzt begann das lange Warten von Kurt Weiss auf das Geld, wie folgendes Protokoll zeigt:
Tag 39 nach Stornierung
eDreams überbringt per E-Mail «gute Nachrichten». Als Rückerstattung habe Kurt Weiss ein «flexibles Ticket» erhalten. Das entspreche einem Guthaben, das für ein Reiseziel seiner Wahl einzulösen sei.
Tag 714
April 2022: Reisen ist wieder unbeschwert möglich. Das Ehepaar Weiss will die Ferien auf Santorini nachholen und dafür sein Guthaben einlösen. Am Telefon sagt ihnen ein Angestellter von eDreams, das sei nicht möglich. Sie müssten weiter auf die Erstattung der Flugticketkosten warten.
Tag 828 und Tag 980
Im August 2022 und im Januar 2023 hakt Kurt Weiss zwei weitere Male per E-Mail bei eDreams nach: «Wann erhalte ich die Erstattung?», will er wissen. Bei eDreams vertröstet man ihn.
Tag 1000
Am 2. Februar 2023 schreibt eDreams Kurt Weiss auf seine erneute Nachfrage hin: «Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir immer noch auf die Zustimmung der Fluggesellschaft warten, um Ihre Erstattung zu bearbeiten.» Kurt Weiss solle sich selbst bei der Swiss melden.
Tag 1036
Kurt Weiss wendet sich direkt an die Swiss. Gemäss den Buchungsbedingungen ist eDreams nur die Vermittlerin des Fluges. Den Vertrag schloss Kurt Weiss mit der Swiss ab. Doch die Fluggesellschaft schiebt die Verantwortung ab: Es sei am Reisebüro, die Erstattung in die Wege zu leiten. «Wir haben keinen Einblick in diesen Prozess», teilt die Swiss Weiss mit.
Tag 1047
Kurt Weiss schreibt der Swiss: «Ich verstehe die Welt nicht mehr. Spekuliert da jemand darauf, dass mir die ganze Angelegenheit verleidet?» Er bittet die Swiss, die «Angelegenheit» in Ordnung zu bringen.
Tag 1048
Ein Mitarbeiter der Swiss schreibt Kurt Weiss, man habe angemessen geantwortet. Er schreibt: «Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis, dass dies unsere endgültige Stellungnahme ist und wir das Dossier hiermit abschliessen.»
Tag 1061
Kurt Weiss schaltet den K-Tipp ein. Dann geht es plötzlich schnell. Der Vermittler eDreams stellt fest, dass er entgegen seinem Versprechen von 2020 nie eine Erstattung beantragt hatte. Für eine korrekte Abwicklung sei ein Antrag zwingend, teilt die Swiss mit. Sie bezahlt die Rückerstattung an eDreams – «im Sinne einer schnellen und pragmatischen Lösung».
Tag 1078
Seit der Stornierung des Flugs sind 1078 Tage vergangen. eDreams leitet das Geld an Kurt Weiss weiter.
Airline muss Geld für ausgefallene Flüge zurückerstatten
- Buchungsplattformen wie Edreams.ch, Booking.com, Cheaptickets.ch, Bravofly.ch oder Lastminute.de sind laut ihren Geschäftsbedingungen nur Vermittler von Flügen.
- Passagiere haben Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, wenn ein Flug ausfällt. Sie können diese Kosten direkt bei der Airline einfordern, sofern beim Buchungsprozess nicht ausdrücklich etwas anderes abgemacht wurde.
- Sagen Kunden selber einen nicht stornierbaren Flug ab, haben sie zumindest die Rückzahlung der Flughafengebühren zugut.