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K-Tipp 14/2023
05.09.2023
Letzte Aktualisierung:
06.09.2023
06.09.2023
Ja. Sie müssen den Strafantrag spätestens am letzten Tag der Frist verschicken – aus Beweisgründen mit einem eingeschriebenen Brief. Sie können den Antrag mündlich oder schriftlich bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen. Die dreimonatige Strafantragsfrist beginnt am Tag nach dem Tag, an dem Ihnen der Täter bekannt ist. Fällt der letzte Tag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen kantonalen Feiertag, endet die Frist am nächstfolgenden Werktag.
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