Strafe für Sparer
Viele haben trotz Steuerlücke in die 3. Säule eingezahlt. So fiel der Steuervorteil weg - und bei der Auszahlung wird erst noch die ganze Summe besteuert.
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K-Tipp 10/2004
19.05.2004
Fredy Hämmerli - redaktion@ktipp.ch
Bund und Kantone haben in den letzten Jahren von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung umgestellt. So entstand eine Steuerlücke von ein bis zwei Jahren - je nach Kanton. In dieser Übergangsperiode wurden nur ausserordentliche Einkommen und Aufwendungen steuerlich erfasst.
Für die 3. Säule bedeutete dies: Wer während der Umstellungsjahre (in den meisten Kantonen 1999 und 2000) Einzahlungen machte, konnte diesen Betrag damals nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Spez...
Bund und Kantone haben in den letzten Jahren von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung umgestellt. So entstand eine Steuerlücke von ein bis zwei Jahren - je nach Kanton. In dieser Übergangsperiode wurden nur ausserordentliche Einkommen und Aufwendungen steuerlich erfasst.
Für die 3. Säule bedeutete dies: Wer während der Umstellungsjahre (in den meisten Kantonen 1999 und 2000) Einzahlungen machte, konnte diesen Betrag damals nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Speziel- betroffen sind 3a-Sparer mit einer Lebensversicherung, die keine Zahlungsunterbrüche zulässt.
Der Steuervorteil, der diese Altersvorsorge - nebst den Vorzugszinsen - so attraktiv macht, fiel damit weg. Für die betroffenen Sparer scheint es deshalb logisch, dass die damals nicht abzugsfähigen Beiträge bei der künftigen Auszahlung ebenfalls nicht besteuert werden.
Beispiel: Bei der Pensionierung sind 100 000 Franken auf dem 3a-Konto. Davon konnten in den zwei Umstellungsjahren Einzahlungen von rund 12 000 Franken (zweimal 5933 Franken) nicht steuerwirksam vom Einkommen abgezogen werden. Also müssten doch bei der Auszahlung 88 000 Franken versteuert werden und nicht 100 000.
Bundesgericht: Ja zur vollen Besteuerung
Für einen Luzerner macht der Unterschied bei der Auszahlung rund 800 Franken an Steuern aus (Annahme: 65 Jahre alt, verheiratet, Grenzsteuersatz bei Einzahlungen 33 Prozent). Zusammen mit dem Steuervorteil, den er bei der Einzahlung nicht hatte, summiert sich der Betrag zu einer entgangenen Steuerersparnis von 4800 Franken.
Doch der Bund und die meisten Kantone wollen keine Gnade walten lassen und besteuern bei der Auszahlung dennoch den vollen Betrag. Durchschnittlich macht die Steuer für jeden Betroffenen etwa 10 bis 15 Prozent des angesparten Kapitals aus.
Die Ämter berufen sich dabei auf ihre kantonalen Steuergesetze bzw. auf ein Urteil vom 15. Juni 1990. Darin bestätigte das Bundesgericht die volle Besteuerung von 3a-Guthaben auch in einer Bemessungslücke (damals wegen einer Zwischenveranlagung).
«Die trotz Bemessungslücken möglichen Abzüge sind gesetzlich definiert worden. Die Einlagen in die Säule 3a gehörten nicht dazu», erklärt Bruno Eichenberger vom Steueramt des Kantons Aargau. Darauf seien alle Betroffenen rechtzeitig aufmerksam gemacht worden.
Es gibt allerdings ein paar wenige Kantone, die mehr Nachsicht mit Steuerpflichtigen zeigen, die auch während der Bemessungslücke sparfreudig waren (siehe Kasten). Diese Kantone würden also im konkreten Fall nur 88 000 Franken besteuern statt 100 000.
Allerdings verlangen diese Kantone, dass der Sparer selber aktiv wird und den Nachweis über Einzahlungen erbringt. Konkret: Eine Steuerermässigung erhält nur, wer belegen kann, dass er in den Jahren der Bemessungslücke eingezahlt hat. Der Kanton Bern schrieb zum Beispiel in der Wegleitung 2000: «Bewahren Sie deshalb die Bescheinigungen auf, damit Sie im Zeitpunkt der Auszahlung die Einzahlungen in den Jahren 1999 und 2000 geltend machen können.»
Bankbelege unbedingt aufbewahren
Wer seine Belege bereits weggeschmissen hat oder nicht mehr findet, kann sie eventuell bei der Bank nachfordern - sonst hat er Pech gehabt. Denn in den Augen des Fiskus ist selber schuld, wer seine Bankbelege nicht 20, 30 oder noch mehr Jahre aufbewahrt, um sie dereinst im Rentenalter den Steuerbeamten vorweisen zu können.
Tipp: In den Kantonen mit Abzugsmöglichkeit sollten Sparer gleich, wenn die Auszahlung gemeldet wird, die Einzahlungsbelege einreichen - spätestens aber beim Eintreffen der Steuerrechnung. Dann heisst es: Sofort eine Einsprache machen und die erforderlichen Bankbelege nachreichen.
Diese Kantone haben ein Herz für 3a-Sparer
Nur wenige Kantone berücksichtigen Einzahlungen in die 3. Säule während der Bemessungslücke - und lassen bei der Auszahlung einen Abzug zu. Dies zeigte eine Umfrage des K-Tipp:
Abzüge erlauben die Kantone Baselland, Obwalden, Solothurn und Wallis.
Im Kanton Nidwalden stellt sich das Problem nicht, weil 3a-Einzahlungen trotz Bemessungslücke abgezogen werden konnten. Im Kanton Basel-Stadt ebenfalls nicht. Weil hier schon immer die Gegenwartsbesteuerung angewandt wurde, gab es gar nie eine Bemessungslücke.