Bund und Kantone haben in den letzten Jahren von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbemessung umgestellt. So entstand eine Steuerlücke von ein bis zwei Jahren - je nach Kanton. In dieser Übergangsperiode wurden nur ausserordentliche Einkommen und Aufwendungen steuerlich erfasst.



Für die 3. Säule bedeutete dies: Wer während der Umstellungsjahre (in den meisten Kantonen 1999 und 2000) Einzahlungen machte, konnte diesen Betrag damals nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Spez...