Vielleicht erinnern Sie sich an Michael Kohlhaas, die Kleistsche Figur, die sich gegen eine Ungerechtigkeit wehrt und dabei alles verliert. An Kohlhaas musste ich kürzlich denken.

Wer in unserem Quartier sein Auto abstellen will, braucht eine Parkkarte. Die kostet 240 Franken. Ich habe die diesjährige im November 05 bezahlt. Das ist belegt.

Anfang März kommt eine Busse: 40 Franken wegen «nicht oder nicht gut sichtbarem Anbringen der Parkscheibe am Fahrzeug». Angeblich begangen am 19.1.06.

Eine Kontrolle ergibt: Die Karte liegt im Auto.
Wir protestieren per Telefon. Antwort: Die Karte war nicht sichtbar. Wir protestieren schriftlich.
Antwort: Im Auto lag nur eine abgelaufene Karte. Ich weiss, dass das nicht stimmen kann: Meine Frau hat die neue Karte schon vor Weihnachten im Auto angebracht; wir haben noch überlegt, ob man das schon im alten Jahr tun darf.

Es folgt die Verurteilung per Strafmandat: Jetzt kostet es schon 90 Franken. Ich erhebe Einspruch. Dann der Hammer in Form eines Briefes des Gerichtspräsidenten 13, Gerichtskreis VII Bern-Laupen, S. Bratschi: «Leider sehe ich gestützt auf die heutige Aktenlage keine Möglichkeit, die gegen Sie ausgesprochene Busse (...) zu reduzieren oder gar aufzuheben.»

Wohlgemerkt: Der Gerichtspräsident 13 hat noch kein Wort mit dem Angeschuldigten, mit mir, gesprochen. Doch in seinem Kopf bin ich offenbar schon verurteilt. Undenkbar für ihn, dass sich der Bussenverteiler, der die angebliche Übertretung festgestellt hat, täuschen könnte. Vielleicht hat dieser unser Auto mit einem ähnlichen verwechselt. Doch der Gerichtspräsident weiss schon jetzt, dass das nicht sein kann. Ich finde das - gelinde gesagt - rechtsstaatlich bedenklich.

Ich ziehe den Einspruch zurück. Weil ich ja sowieso verlieren würde. Und schreibe lieber einen Kommentar. Vielleicht hätte Michael Kohlhaas das auch getan, wenn es den K-Tipp damals schon gegeben hätte.