Strahlenmeer auf der Terrasse
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Auf Balkonen und Terrassen darf die Strahlung von Mobilfunkantennen stärker sein als in Gebäuden, sagt das Bundesgericht.
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K-Tipp 13/2003
20.08.2003
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Wenn die Antenne kommt, ziehen wir aus», sagt Dieter Abt (Name geändert), der an der Basler Hegenheimerstrasse in einem Attikalogis direkt unter einer geplanten Orange-Antenne wohnt.
Die Wahrscheinlichkeit für einen Auszug Abts ist gestiegen. Denn das Bundesgericht hat entschieden, dass auf Balkonen und Terrassen der so genannte Anlagegrenzwert nicht eingehalten werden muss.
Der Grenzwert dient dazu, Menschen vor Strahlung zu schützen, deren schädliche Wirkung vermutet...
Wenn die Antenne kommt, ziehen wir aus», sagt Dieter Abt (Name geändert), der an der Basler Hegenheimerstrasse in einem Attikalogis direkt unter einer geplanten Orange-Antenne wohnt.
Die Wahrscheinlichkeit für einen Auszug Abts ist gestiegen. Denn das Bundesgericht hat entschieden, dass auf Balkonen und Terrassen der so genannte Anlagegrenzwert nicht eingehalten werden muss.
Der Grenzwert dient dazu, Menschen vor Strahlung zu schützen, deren schädliche Wirkung vermutet wird. Er gilt beispielsweise in Wohnungen, Büros, Spitälern und auf Kinderspielplätzen.
Terrassen und Balkone seien damit nicht vergleichbar, findet das Bundesgericht: «Ihre Nutzung ist vom Wetter abhängig und erfolgt nicht regelmässig. Auch ist die Aufenthaltsdauer auf Balkonen und Terrassen regelmässig kürzer als in Wohn-, Schlaf- oder Arbeitsräumen.»
Hart trifft dieser Entscheid auch Abts Nachbar und Mitstreiter Albrecht Habegger. Der Rentner ist zwar schon vor einiger Zeit vorübergehend ausgezogen, weil er an Kopfweh und Schlafstörungen litt, seit im Umkreis von 500 Metern neun Mobilfunkantennen stehen. «Die zehnte Antenne macht aber meine Hoffnung zunichte, je wieder in meine Wohnung zurückkehren zu können», klagt er. «Eine Katastrophe.»
Das findet auch Heidi Soltermann, die zusammen mit 39 Anwohnern der Basler Engelgasse gegen Orange auf die Barrikaden ging (K-Tipp 15/01 und 15/02) und ebenfalls verlor: «Das Urteil hat zur Folge, dass Kinder zwar auf offiziellen Spielplätzen vor übermässiger Antennenstrahlung geschützt sind, nicht aber auf privaten Balkonen. Mit gesundem Menschenverstand ist das nicht zu verstehen.»
Den Betroffenen bleibt jetzt nur noch die Hoffnung, dass der Kanton Orange die Baubewilligung doch noch verweigert - wegen mangelhafter Baugesuche.