Ein vortrittsberechtigter Buschauffeur fuhr in Rapperswil-Jona SG auf eine Kreuzung – ohne zu bremsen oder zur Seite zu schauen. Es kam zur Kollision mit einem nicht vortrittsberechtigten Lenker. Das Kreisgericht in Uznach SG büsste den Chauffeur mit 300 Franken. Die Kreuzung gelte als besonders gefährlich. Der Fahrer hätte daher trotz Vortritt abbremsen und zur Seite schauen müssen. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 6B_272/2024 vom 15. Mai 2024