Ein Autofahrer überholte auf der Autobahn A13 in Graubünden mehrere Wagen auf der rechten Spur, und zwar kurz vor dem Ende eines Autobahnabschnitts. Das Bundesgericht wertet dies als eine grobe Verkehrsverletzung. Der Lenker hielt das zulässige Höchsttempo zwar ein. Er habe jedoch drei Autos auf einer Ausspurstrecke rechts überholt, auf der ­vermehrt mit Spurwechseln zu rechnen sei. Dabei hätte es zu gefährlichen Bremsmanövern oder einer Kollision kommen können.

Bundesgericht, Urteil 6B_272/2023 vom 2. Oktober 2024