Ein Aargauer fuhr auf der Autobahn mit 82 km/h in 12 Metern Abstand hinter einem Lieferwagen. Das Bundesgericht verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe und zu 2925 Franken Busse. Der Fahrer wehrte sich ohne Erfolg. Bei 80 km/h müssen Lenker mindestens 40 Meter Abstand einhalten (halber Tacho), sonst droht eine Busse – und zudem eine Geldstrafe bei einem Abstand von weniger als einem Sechstel des Tachostands.

Bundesgericht, Urteil 6B_1241/2023 vom 13.1.2025