Eine Frau kämpft gegen die Invalidenversicherung um eine Rente und hat vor Bundesgericht vorerst recht bekommen. In solchen Fällen – es geht um eine Sozialversicherung – sagt das Gesetz seit 2003 klar: «Die obsiegende Person hat Anspruch auf Ersatz der Parteikosten.» Diese decken einen Teil der Anwaltskosten.

Was aber, wenn die Person einen Rechtsschutz hatte und deswegen ihren Anwalt gar nicht selber zahlen musste? Sie hat dennoch Anspruch auf Ersatz der sogenannten Parteikosten, hält das Bundesgericht jetzt in einem neuen Urteil fest. Allerdings geht das Geld an ihren Anwalt. Die Rechtsschutzversicherung muss nichts zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_475/2009 vom 23. 10. 2009