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Ja. Wenn der Parkplatz mit dem Zimmer im Altersheim vermietet wird, ist die Höhe des Mietzinses und der Stromkosten Verhandlungssache. Es gilt der Preis, über den sich beide Parteien geeinigt haben. Anders wäre es hingegen bei einem Parkplatz, den ein Mieter zusammen mit einer Wohnung mietet. Dort darf der Vermieter nicht mehr für den Strom verlangen als die Durchschnittswerte der letzten drei Jahre.
Tipp: Messen Sie Ihren monatlichen Stromverbrauch sechs Monate lang. Und bitten Sie das Heim um eine Preisreduktion, wenn der Verbrauch tatsächlich sehr tief ist.
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