Eine Putzfirma kündigte einem leitenden ­Angestellten unter Einhaltung der Frist. Kurz darauf entliess sie ihn fristlos, weil er Stundenrapporte falsch ausgefüllt und visiert hatte. Der Mann wehrte sich und verlangte Lohn von rund 22'700 Franken und eine Entschädigung. Damit hatte er weder beim Richteramt Bucheggberg-Wasseramt noch beim Obergericht Solothurn Erfolg. Begründung: Wer die Arbeitseinsätze der Untergebenen bewusst falsch visiere, sei nicht länger tragbar.

Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2023.30 vom 31.8.2023