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Wer Waffen wie Pistolen und halbautomatische Gewehre kaufen will, braucht einen Waffenerwerbsschein. Die Kantonspolizei Zug verweigerte einem Mann diesen Schein und beschlagnahmte seine Waffen und die Munition. Der Mann wehrte sich vergeblich bis vor Bundesgericht. Es befand: Aufgrund früherer Verurteilungen sei erwiesen, dass der Mann «ausgiebig» Cannabis konsumiere. Das weise auf ein Suchtproblem hin und spreche gegen die Erteilung eines Waffenscheins. Der Mann hatte es verpasst, das Suchtproblem mittels Haaranalyse zu widerlegen.
Bundesgericht, Urteil 2C_945/2020 vom 5.8.2021
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