Mit der Gesetzesänderung verfolgt der Zuger Gesundheitsdirektor Joachim Eder zwei Ziele. Einerseits fordert er: «Die Konsumentinnen und Konsumenten haben einen Anspruch auf Transparenz.» Sie sollen wissen, ob unter anderem in Restaurants die Hygiene gewährleistet ist.
Andererseits hofft der FDP-Politiker, dass sich die geplante Regelung auch auf die Qualität auswirkt: «Am liebsten wäre mir, wenn dadurch alle Betriebe eine positive Beurteilung erhielten.» Es gehe der Regierung nicht darum, Bagatellfälle an den Pranger zu stellen. Eder: «Details werden wir in der Öffentlichkeit nicht publizieren. Mir schwebt ei-ne Pauschalbewertung vor, unterteilt zum Beispiel in drei oder vier Kategorien.»
Erstaunlich: Ausgerechnet bei den obersten Hygienewächtern, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), stösst der Zuger Plan auf Ablehnung.
Michael Beer, Chef Lebensmittelsicherheit im BAG, versteckt sich hinter Paragraphen. Der Bundesrat lehne eine Veröffentlichung von «lebensmittelhygienischen Beanstandun- gen» ab. Grund: die im Lebensmittelgesetz verankerte Schweigepflicht. Beer weiter: «Der Konsument muss sich darauf verlassen können, dass dank der Kontrollen die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind.»
Ins gleiche Horn bläst der Branchenverband Gastrosuisse. Er fordert dafür die Wiedereinführung einer Prüfung – primär über Hygiene-Kenntnisse – für angehende Wirte. Gar von einer «Zumutung» spricht Peter Iten, Präsident von Gastro Zug. Christina Weber, Leiterin Abteilung Gesundheitsschutz in Zürich, befürchtet zudem: «Käme das geplante Zuger Modell bei uns, müssten wir mancherorts unter Polizeischutz arbeiten.»
Keinerlei Berührungsängste gegenüber einer allfälligen Gesetzesänderung hat der Zuger Cafeteria-Betreiber Roger von Rotz (siehe Interview). Auch der Baarer Spezialitätenmetzger Karl Heinzer sagt: «Ich könnte einer solchen Praxis durchaus zustimmen.»
«Kunden haben ein Recht auf Transparenz»
Roger von Rotz hat vier Konditoreien im Kanton Zug. Er hätte kein Problem damit, die Kunden über die Resultate von Hygienekontrollen zu informieren.
Weshalb sollten Ihre Kunden informiert werden, falls ein Lebensmittelinspektor in einem Ihrer Betriebe Mängel aufdeckt?
Roger von Rotz: Wir haben kein Problem, Transparenz zu schaffen. Ich finde, dass der Kunde ein Recht hat zu wissen, wie in einem Betrieb produziert wird.
Was sagen Sie jenen Unternehmern, die sich gegen die geplante Deklarationspflicht stemmen?
Es geht nicht darum, Betriebe an den Pranger zu stellen. Die dokumentierte Transparenz ist eine Chance für die Qualitätssicherung eines Betriebs.
Wie genau sollen die Kunden informiert werden?
Es braucht keine Details – lediglich eine schriftliche Bestätigung der Kontrollbehörde, ob die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt werden.
Eine Schweizer Premiere
Laut Zuger Regierung soll Paragraph 64 des Gesundheitsgesetzes abgeändert werden. Es hiesse dann: «Betriebe, die dem Geltungsbereich des Lebensmittelrechts unterstehen, sind verpflichtet, den letzten amtlichen Untersuchungs- und Inspektionsbefund den Konsumentinnen und Konsumenten zugänglich zu machen.»
Stimmt der Kantonsrat dem zu, wäre das ein Novum in der Schweiz – Gäste und Kunden wüssten endlich genau, in welchen Beizen, Bäckereien, Metzgereien usw.
sauber gearbeitet wird und in welchen nicht.