Wer eine Ferienwohnung mit Radio und TV vermietet, zahlte der Suisa jährlich
400 Franken Ur­hebe­r­rechts­gebühren für Musik. Eingetrieben hat sie die Billag. Nun hat das Bundes­gericht entschieden: Für diese Ge­bühren fehlt die Rechtsgrundlage. Dasselbe gilt bei Hotel- und Spitalzimmern. Die Kunden haben Anspruch auf Rück­erstattung der Gebühren. Die Suisa will dies «schnellst­möglich» erledigen. Ab 1. Januar 2013 ist die Lücke geschlossen: Auch für Ferienwohnungen, Hotels und Spitäler werden Suisa-Gebühren fällig.