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Wer eine Ferienwohnung mit Radio und TV vermietet, zahlte der Suisa jährlich
400 Franken Urheberrechtsgebühren für Musik. Eingetrieben hat sie die Billag. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Für diese Gebühren fehlt die Rechtsgrundlage. Dasselbe gilt bei Hotel- und Spitalzimmern. Die Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren. Die Suisa will dies «schnellstmöglich» erledigen. Ab 1. Januar 2013 ist die Lücke geschlossen: Auch für Ferienwohnungen, Hotels und Spitäler werden Suisa-Gebühren fällig.
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