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Am 1. Juli verteuert Sunrise seine Handy- und Internet-Abos um 4 Prozent (K-Tipp 9/2023). Zugleich hat Sunrise die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geändert. Diese enthalten nun einen Freipass für weitere Preiserhöhungen. Wörtlich steht dort: «Sunrise darf den Preis für jede Dienstleistung einmal pro Kalenderjahr im Umfang der Teuerung anpassen.» Und: «Dem Kunden steht kein Recht zu vorzeitiger Kündigung zu.»
Laut Karl Kümin, Leiter der K-Tipp-Rechtsabteilung, müssen Kunden das nicht akzeptieren. Erhöht eine Firma die Preise, haben sie das Recht, den Vertrag zu kündigen. AGB, die dies ausschliessen wollen, sind rechtlich nicht haltbar: Sie benachteiligen Kunden übermässig und verstossen damit gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Kümin: «Kunden mit einer Mindestvertragsdauer können auf dem bisherigen Preis beharren.» Das gilt auch für die AGB von Salt und Swisscom. Diese enthalten ähnliche Klauseln.
Tipp: Bei Handy-Abos kann man Geld sparen. So kostet «Go Mo» von Salt nur Fr. 9.95 pro Monat (K-Tipp 18/2022). Weitere Tipps für günstige Abos auf Seite 20 dieser Ausgabe.
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