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K-Tipp 16/2006
04.10.2006
450 Franken hätte Francesco Marciello aus Berneck SG an Sunrise zahlen sollen. Er hatte sein Handy-Abo fristgerecht gekündigt, aber noch vor Ablauf der Vertragsdauer einen Antrag auf Nummernportierung zu einem andern Anbieter gestellt. Diesen Schritt interpretierte Sunrise als vorzeitige Vertragskündigung - obwohl der Vertrag bereits gültig gekündigt war. Marciello erhielt Gebühren von 450 Franken aufgebrummt.
Dagegen wehrte er sich vergeblich. Erst als der K-Tipp Marciellos Fall publik machte (siehe Ausgabe 14/06), zog Sunrise die Forderung zurück. Wirklich über die Bücher gehen will die Firma aber nicht, hält sie doch fest: «Eine generelle Änderung der Praxis lässt sich aus dieser Ausnahme nicht ableiten.»
(gs)
Dagegen wehrte er sich vergeblich. Erst als der K-Tipp Marciellos Fall publik machte (siehe Ausgabe 14/06), zog Sunrise die Forderung zurück. Wirklich über die Bücher gehen will die Firma aber nicht, hält sie doch fest: «Eine generelle Änderung der Praxis lässt sich aus dieser Ausnahme nicht ableiten.»
(gs)
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